Aktuelle Information:
Erstattungsbetrag für Pflegehilfsmittel
Im Rahmen der COVID 19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung, wurde der maximale monatliche Erstattungsbetrag für Pflegehilfsmittel seitens der Bundesregierung von 40 € auf 60 € erhöht. Diese Regelung läuft zum 31.12.2021 aus. Damit gilt ab dem 01.01.2022 wieder der ursprüngliche, erstattungsfähige Pflegehilfsmittelsatz von 40 € pro Monat. Sollte die Bundesregierung eine Verlängerung des erhöhten Satzes von 60 € beschließen, werden wir Sie umgehend informieren.